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Neu Dokument-ID: 592760

Vorschrift

Landes-Abfallwirtschaftsplan 1997

Inhaltsverzeichnis

§ 1. Vorgaben zur Vermeidung und Verringerung von Abfällen

idF LGBl. Nr. 40/1997 | Datum des Inkrafttretens 01.08.1997

Zur Vermeidung von Abfällen sowie zur Reduzierung der Mengen und Schadstoffrachten sind folgende Maßnahmen zu setzen:

  1. Information und Beratung der Bevölkerung sowie der Betriebe,
  2. Aus- und Weiterbildung der Abfallbeauftragten und der Betreiber von Abfallbehandlungsanlagen,
  3. vorbildgebendes Verhalten des öffentlichen Beschaffungswesens,
  4. verursachergerechte Müllbehandlungs- und Abfallbehandlungsbeiträge,
  5. Einbeziehung der Wirtschaft.