© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 082074

Vorschrift

Steiermärkisches Abfallwirtschaftsgesetz 2004 (StAWG 2004)

Inhaltsverzeichnis

§ 12. Eigentumsübergang

idF LGBl. Nr. 65/2004 | Datum des Inkrafttretens 01.11.2004

(1) Mit dem Verladen auf ein Fahrzeug der öffentlichen Abfuhr geht das Eigentum am Abfall auf den jeweiligen Abfallwirtschaftsverband über.

(2) Abfall, der der genehmigten Behandlungsanlage zugeführt wird, geht mit der Übergabe an diese in das Eigentum des Betreibers/der Betreiberin über.

(3) Der Eigentumsübergang nach den Abs 1 und 2 erstreckt sich nicht auf Wertgegenstände.

(4) Bei Eigentumsübergang nach Abs 1 und 2 haftet der/die bisherige Eigentümer/in bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Schäden, die dessen/deren eingebrachter Abfall verursacht.