© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 082073

Vorschrift

Steiermärkisches Abfallwirtschaftsgesetz 2004 (StAWG 2004)

Inhaltsverzeichnis

§ 11. Abfuhrordnung

idF LGBl. Nr. 65/2004 | Datum des Inkrafttretens 01.11.2004

Die Gemeinde hat auf der Grundlage des regionalen Abfallwirtschaftsplanes gemäß § 15 über die Besorgung der öffentlichen Abfuhr eine Abfuhrordnung zu erlassen.

Die Abfuhrordnung hat jedenfalls zu enthalten:

  1. den Abfuhrbereich gemäß § 7 Abs 2 und die öffentlichen Sammelstellen gemäß § 7 Abs 3,
  2. die Art und Häufigkeit der öffentlichen Abfuhr, bezogen auf alle Siedlungsabfälle,
  3. die Art und Häufigkeit der Problemstoffsammlung nach den bundesrechtlichen Bestimmungen sowie die Zeiten der Benützbarkeit der sonstigen öffentlichen Sammelstellen (zB Altstoffsammelzentrum),
  4. die Art der zu verwendenden Abfallsammelbehälter oder Abfallsammelsäcke unter Angabe der Grundsätze zur Bemessung der Größe und Anzahl,
  5. die Art der Gebühren und Kostenersätze gemäß § 13,
  6. die Grundzüge der Gebührengestaltung, bezogen auf die einzelnen Abfallfraktionen sowie Dienstleistungen und
  7. die in Übereinstimmung mit dem regionalen Abfallwirtschaftsplan in Anspruch genommenen Behandlungsanlagen zur Verwertung und Beseitigung der Siedlungsabfälle gemäß § 4 Abs 4.