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Dokument-ID: 1287363
1.57 Wirtschaftlichkeit der Instandsetzung als Maßstab für die Abfalleigenschaft von Unfallfahrzeugen
VwGH: Die bloße Möglichkeit einer Gefährdung von Schutzgütern durch gefährliche Inhaltsstoffe im Fahrzeug genügt für die Erfüllung des objektiven Abfallbegriffs. Die Abfalleigenschaft entfällt, wenn das Fahrzeug mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand wieder bestimmungsgemäß verwendet werden kann; maßgeblich ist der Zeitwert vor dem Unfall. Die Höhe des wirtschaftlichen Wertes (zB Verkaufserlös als Totalschaden) ist für die Abfalleigenschaft nicht entscheidend.