1.52 VwGH bestätigt Zurückweisung einer Revision zu Abbrucharbeiten, Abfalltrennung und AWG-Verstößen
Die Entscheidung des VwGH veranschaulicht grundlegende rechtliche Anforderungen bei Abbrucharbeiten und die ordnungsgemäße Lagerung gefährlicher Abfälle gemäß dem AWG 2002. Hervorzuheben ist, dass das Gericht den Unterschied zwischen einer nicht genehmigten Lagerung gefährlicher Abfälle (§ 15 Abs 3 AWG 2002) und der Vermischung von gefährlichen mit nicht gefährlichen Abfällen (§ 6 Abs 1 RBV) präzise herausarbeitet. Dabei wird auch klargestellt, dass bei der rechtlichen Würdigung nicht von einem unzulässigen Austausch der Sache gesprochen werden kann, solange der Tatbestand innerhalb des ursprünglichen Sachverhalts verbleibt.