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Dokument-ID: 1055047
Oö. Umweltschutzgesetz 1996 (Oö. USchG)
§ 24. Abgabenfreiheit
Mitteilungen von Umweltinformationen nach diesem Abschnitt unterliegen nicht der Verpflichtung zur Entrichtung von Landesverwaltungsabgaben und Gemeindeverwaltungsabgaben.