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Dokument-ID: 369344
Ökostromverordnung 2012 (ÖSVO 2012)
§ 3. Geltungsdauer der Preise
Die in dieser Verordnung enthaltenen Preise gelten gemäß § 11 Abs. 2a ÖSG
- für Anlagen gemäß §§ 5 bis 7 und 11 für einen Zeitraum von 13 Jahren und
- für Anlagen gemäß §§ 8 bis 10 für einen Zeitraum von 15 Jahren
ab Inbetriebnahme der Anlage.