© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 594892

Vorschrift

Abfallwirtschaftskonzept

Inhaltsverzeichnis

2. Abschnitt
Standort- und Einzugsbereiche von öffentlichen Behandlungsanlagen

§ 4. Einzugsbereiche

idF LGBl. Nr. 29/2011 | Datum des Inkrafttretens 13.04.2011

In Tirol werden folgende Einzugsbereiche für Restmüll und Sperrmüll festgelegt:

  1. Einzugsbereich 1 (Reutte): Dieser Einzugsbereich umfasst das Gebiet sämtlicher Gemeinden des Bezirkes Reutte;
  2. Einzugsbereich 2 (West): Dieser Einzugsbereich umfasst das Gebiet sämtlicher Gemeinden der Bezirke Imst und Landeck;
  3. Einzugsbereich 3 (Innsbruck): Dieser Einzugsbereich umfasst das Gebiet der Stadt Innsbruck;
  4. Einzugsbereich 4 (Mitte): Dieser Einzugsbereich umfasst das Gebiet sämtlicher Gemeinden der Bezirke Innsbruck-Land und Schwaz;
  5. Einzugsbereich 5 (Ost): Dieser Einzugsbereich umfasst das Gebiet sämtlicher Gemeinden der Bezirke Kitzbühel und Kufstein;
  6. Einzugsbereich 6 (Lienz): Dieser Einzugsbereich umfasst das Gebiet sämtlicher Gemeinden des Bezirkes Lienz.