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Neu Dokument-ID: 112309

Vorschrift

Radioaktive Abfälle-Verbringungsverordnung 2009 (RAbf-VV 2009)

Inhaltsverzeichnis

§ 5. Zugelassene Sprachen

idF BGBl. II Nr. 47/2009 | Datum des Inkrafttretens 19.02.2009

(1) Der Genehmigungsantrag, zusätzliche Unterlagen, Informationen oder sonstige Dokumente sind der zuständigen österreichischen Behörde in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen.

(2) Auf Verlangen der zuständigen Behörden des Bestimmungs- oder Durchfuhrlandes hat der Antragsteller eine beglaubigte Übersetzung der in Abs. 1 genannten Dokumente in einer Sprache zu liefern, die für diese akzeptabel ist.