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Dokument-ID: 666802
Bioabfallverordnung 2010
§ 7. Verbotene Behandlung von biogenen Abfällen
Die Behandlung von biogenen Abfällen mit Vorrichtungen, die deren Struktur zerstören (zB Häcksler im Spülbeckenabfluss), um eine anschließende Entsorgung über Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung zu ermöglichen, ist verboten.