Bioabfallverordnung 2010
- § 1. Begriffsbestimmungen
- § 2. Trennung der biogenen Abfälle
- § 3. Ausnahmen von der getrennten Erfassung und Behandlung
- § 4. Behälter für biogene Abfälle
- § 5. Benützung der Behälter für biogene Abfälle
- § 6. Anzahl und Größe der Behälter; Häufigkeit der Entleerung
- § 7. Verbotene Behandlung von biogenen Abfällen
- § 8. In- und Außerkrafttreten