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Neu Dokument-ID: 213433

Vorschrift

Umweltförderungsgesetz (UFG)

Inhaltsverzeichnis

2. Abschnitt
Wasserwirtschaft

§ 16. Ziele

idF BGBl. I Nr. 34/2008 | Datum des Inkrafttretens 12.01.2008

Ziele der Förderung von Maßnahmen zur Wasservorsorge, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind

  1. der Schutz des ober- und unterirdischen Wassers vor Verunreinigungen, die Versorgung der Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser sowie die Bereitstellung von Nutz- und Feuerlöschwasser;
  2. die Sicherstellung eines sparsamen Verbrauches von Wasser;
  3. die Verringerung der Umweltbelastungen für Gewässer, Luft und Böden sowie die Erhaltung des natürlichen Wasserhaushaltes;
  4. die Berücksichtigung der künftigen Bedarfsentwicklung neben dem bestehenden Ver- und Entsorgungsbedarf.