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Dokument-ID: 594628
VO über die Kapazitätsangabe auf Geräte- und Fahrzeugbatterien
ANHANG III
Angaben auf dem Kennzeichen zur Angabe der Kapazität
Teil A. Sekundäre (wiederaufladbare) Gerätebatterien und -akkumulatoren
Das Kennzeichen zur Angabe der Kapazität von sekundären (wiederaufladbaren) Gerätebatterien und -akkumulatoren enthält folgende Angaben:
- Für sekundäre Nickel-Cadmium- (NiCd), Nickel-Metallhydrid- (Ni-MH) und Lithium-Gerätebatterien und –akkumulatoren die Nennkapazität, wie in den Normen IEC/EN 61951-1, IEC/EN 60622, IEC/EN 61951-2 bzw. IEC/EN 61960 jeweils spezifiziert:
- als ganze Zahl, wenn die Kapazität in „mAh“ ausgedrückt ist, ausgenommen bei sekundären (wiederaufladbaren) Gerätebatterien und -akkumulatoren, die zur Verwendung in Elektrowerkzeugen bestimmt sind;
- als Dezimalzahl mit einer Nachkommastelle, wenn die Kapazität in „Ah", und als ganze Zahl, wenn die Kapazität in „mAh“ ausgedrückt ist, für alle sekundären (wiederaufladbaren) Gerätebatterien und -akkumulatoren, die zur Verwendung in Elektrowerkzeugen bestimmt sind;
- mit der in den Normen IEC/EN 61951-1, IEC/EN 61951-2, IEC/EN 60622 bzw. IEC/EN 61960 jeweils vorgeschriebenen Genauigkeit.
- Für sekundäre Blei-Säure-Gerätebatterien und -akkumulatoren den Mimimalwert der Nennkapazität in der Stichprobe, wie in der Norm IEC/EN 61056-1 spezifiziert:
- als Dezimalzahl mit einer Nachkommastelle, wenn die Kapazität in „Ah“ ausgedrückt ist, ausgenommen bei sekundären (wiederaufladbaren) Gerätebatterien und -akkumulatoren, die zur Verwendung in Elektrowerkzeugen bestimmt sind, und
- mit einer nach der Norm IEC/EN 61056-1 erforderlichen Genauigkeit.
Teil B. Fahrzeugbatterien und -akkumulatoren
Das Kennzeichen zur Angabe der Kapazität von Fahrzeugbatterien und -akkumulatoren enthält folgende Angaben:
- Nennkapazität und Kaltstartleistung, wie in der Norm IEC 60095-1/EN 50342-1 spezifiziert.
- Wert der Nennkapazität und des Startstroms, angegeben als ganze Zahl mit einer Genauigkeit von ± 10 % des Nennwerts.