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Vorschrift

Abfallverbringungsverordnung 2024

Inhaltsverzeichnis

ANHANG IX

BEZUGSPUNKTE FÜR DIE VON DER KOMMISSION GEMÄẞ ARTIKEL 43 ABSATZ 1 DURCHGEFÜHRTE BEWERTUNG

Teil 1

Rechtsvorschriften der Union zur Sicherstellung der umweltgerechten Abfallbewirtschaftung

  1. Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (Abfallrahmenrichtlinie).
  2. Neben der Abfallrahmenrichtlinie sind die folgenden Rechtsvorschriften der Union, in denen Anforderungen an Abfallbehandlungsverfahren festgelegt sind, für die Sicherstellung einer umweltgerechten Abfallbewirtschaftung relevant:
    1. Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien • [Fußnote: Relevant für die Behandlung von Restabfällen, die während eines Verwertungsverfahrens anfallen.,
    2. Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen.
  3. Die folgenden Rechtsvorschriften der Union, in denen Anforderungen an bestimmte Abfallströme festgelegt sind, sind ebenfalls für die Sicherstellung einer umweltgerechten Abfallbewirtschaftung relevant:
    1. Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle;
    2. Richtlinie 96/59/EG des Rates vom 16. September 1996 über die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle (PCB/PCT);
    3. Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge;
    4. Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG;
    5. Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte;
    6. Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über persistente organische Schadstoffe.

Teil 2

Internationale Leitlinien für eine umweltgerechte Abfallbewirtschaftung

  1. Im Rahmen des Basler Übereinkommens verabschiedete Leitlinien und Leitfäden:
    1. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Entsorgung gefährlicher Abfälle und anderer Abfälle in speziell angelegten Deponien (D5) • [Fußnote: Verabschiedet auf der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, Juni 2022.
    2. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Verbrennung gefährlicher Abfälle und anderer Abfälle im Rahmen der Entsorgungsverfahren D10 und R1 • [Fußnote: Verabschiedet auf der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, Juni 2022.
    3. Technische Leitlinien für das umweltgerechte Recycling/die umweltgerechte Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen (R4) • [Fußnote: Verabschiedet auf der 7. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, Oktober 2004.
    4. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Bewirtschaftung von biomedizinischen Abfällen und Abfällen aus der Gesundheitsfürsorge (Y1; Y3) • [Fußnote: Verabschiedet auf der 6. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, Dezember 2002.
    5. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Bewirtschaftung von Abfällen aus Bleiakkumulatoren • [Fußnote: Verabschiedet auf der 6. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, Dezember 2002.
    6. Allgemeine technische Leitlinien für die umweltgerechte Bewirtschaftung von Abfällen, die aus persistenten organischen Schadstoffen bestehen, diese enthalten oder mit diesen verunreinigt sind • [Fußnote: Verabschiedet auf der 16. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, Mai 2023.
    7. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Bewirtschaftung von Abfällen, die aus 1,1,1-Trichlor-2,2-bis(4-chlorphenyl)ethan (DDT) bestehen, dieses enthalten oder mit diesem verunreinigt sind • [Fußnote: Verabschiedet auf der 8. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, Dezember 2006.
    8. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Bewirtschaftung von Abfällen, die aus Hexabromcyclododecan (HBCD) bestehen, dieses enthalten oder mit diesem verunreinigt sind • [Fußnote: Verabschiedet auf der 12. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, Mai 2015.
    9. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Bewirtschaftung von Abfällen, die aus Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), ihren Salzen und Perfluoroctansulfonylfluorid (PFOSF), Perfluoroctansäure (PFOA), ihren Salzen und PFOA-verwandten Verbindungen sowie Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), ihren Salzen und PFHxS-verwandten Verbindungen bestehen, diese enthalten oder damit verunreinigt sind • [Fußnote: Verabschiedet auf der 16. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, Mai 2023.
    10. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Bewirtschaftung von Abfällen, die aus Pentachlorphenol und seinen Salzen und Estern (PCP) bestehen, diese enthalten oder mit diesen verunreinigt sind • [Fußnote: Verabschiedet auf der 13. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, Mai 2017.
    11. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Bewirtschaftung von Abfällen, die aus den Pestiziden Aldrin, Alpha-Hexachlorcyclohexan, Beta-Hexachlorcyclohexan, Chlordan, Chlordecon, Dicofol, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Hexachlorbenzol, Hexachlorbutadien, Lindan, Mirex, Pentachlorbenzol, Pentachlorphenol und seinen Salzen, Perfluoroctansulfonsäure, ihren Salzen und Perfluoroctansulfonylfluorid, technischem Endosulfan und verwandten Isomeren oder Toxaphen oder aus Hexachlorbenzol als Industriechemikalie (POP-Pestizide) bestehen, diese enthalten oder mit diesen verunreinigt sind • [Fußnote: Verabschiedet auf der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, Juni 2022.
    12. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Bewirtschaftung von Abfällen, die aus polychlorierten Biphenylen, polychlorierten Terphenylen, polychlorierten Naphthalinen oder polybromierten Biphenylen einschließlich Hexabrombiphenyl (PCB, PCT, PCN oder PBB, einschließlich HBB) bestehen, diese enthalten oder mit diesen verunreinigt sind • [Fußnote: Verabschiedet auf der 13. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, Mai 2017.
    13. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Bewirtschaftung von Abfällen, die aus Hexabromdiphenylether und Heptabromdiphenylether oder Tetrabromdiphenylether und Pentabromdiphenylether oder Decabromdiphenylether (POP-BDE) bestehen, diese enthalten oder mit diesen verunreinigt sind • [Fußnote: Verabschiedet auf der 14. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, Mai 2019.
    14. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Bewirtschaftung von Abfällen, die unbeabsichtigt produzierte polychlorierte Dibenzo-p-Dioxine, polychlorierte Dibenzofurane, Hexachlorbenzol, polychlorierte Biphenyle, Pentachlorbenzol, polychlorierte Naphthaline oder Hexachlorbutadien enthalten oder mit diesen verunreinigt sind • [Fußnote: Verabschiedet auf der 14. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, Mai 2019.
    15. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Bewirtschaftung von Abfällen, die aus Hexachlorbutadien bestehen, dieses enthalten oder mit diesem verunreinigt sind • [Fußnote: Verabschiedet auf der 14. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, Mai 2019.
    16. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Bewirtschaftung von Abfällen, die aus kurzkettigen chlorierten Paraffinen bestehen, diese enthalten oder mit diesen verunreinigt sind • [Fußnote: Verabschiedet auf der 14. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, Mai 2019.
    17. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Bewirtschaftung von Kunststoffabfällen • [Fußnote: Verabschiedet auf der 16. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, Mai 2023.
    18. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Bewirtschaftung von Gebraucht- und Altreifen • [Fußnote: Verabschiedet auf der 10. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, Oktober 2011.
    19. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Bewirtschaftung von Abfällen, die aus Quecksilber oder Quecksilberverbindungen bestehen, diese enthalten oder mit diesen verunreinigt sind • [Fußnote: Verabschiedet auf der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, Juni 2022.
    20. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Mitverwertung von gefährlichen Abfällen in Zementöfen • [Fußnote: Verabschiedet auf der 10. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, Oktober 2011.
    21. Leitfaden zur umweltgerechten Bewirtschaftung von gebrauchten und Alt-EDV-Geräten • [Fußnote: Verabschiedet auf der 13. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, Mai 2017.
    22. Leitfaden zur umweltgerechten Bewirtschaftung von gebrauchten und Alt-Mobiltelefonen • [Fußnote: Verabschiedet auf der 10. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, Oktober 2011.
    23. Rahmen für die umweltgerechte Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle und anderer Abfälle • [Fußnote: Verabschiedet auf der 11. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, Oktober 2013.
    24. Praktische Handbücher zur Förderung der umweltgerechten Bewirtschaftung von Abfällen • [Fußnote: Verabschiedet auf der 13. und 14. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, Mai 2017 und Mai 2019.
  2. Von der OECD verabschiedete Leitlinien:
    1. Technische Hinweise für die umweltgerechte Bewirtschaftung von bestimmten Abfallströmen: Alt-Personal-Computer und entsprechender Schrott • [Fußnote: Vom Ausschuss für Umweltpolitik der OECD im Februar 2003 verabschiedet (ENV/EPOC/WGWPR(2001)3/FINAL).