VO über die Berechnung der Recyclingeffizienz für Altbatterien und Altakkumulatoren
ANHANG VI
Meldung der Recyclingeffizienzen für sonstige Batterien und Akkumulatoren
1. Zu den sonstigen Batterien und Akkumulatoren, die dem Recyclingverfahren zugeführt werden, sind folgende Angaben zu machen:
Recyclingeffizienz eines Batterie-Recyclingverfahrens (sonstige Batterien) | |||||
Kalenderjahr | |||||
Anlage (1) | |||||
Name | |||||
Straße | |||||
Stadt | |||||
Land |
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Kontaktperson |
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Tel. |
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Beschreibung des gesamten Batterie-Recyclingverfahrens (2): | |||||
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Input des gesamten Batterie-Recyclingverfahrens (3) | |||||
Beschreibung der Altbatterien und -akkumulatoren | Abfallschlüssel nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (fakultativ) | Masse (4) | Zusammensetzung des Inputs | mInput | |
t/a | Element oder Verbindung | Masse % | [t/a] | ||
Elemente oder Verbindungen, die kein Bestandteil der Inputfraktion sind | |||||
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| Verunreinigungen (7) |
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| Außengehäuse von Batteriesätzen |
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| Wasser (H2O) |
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| Sonstige |
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| Elemente oder Verbindungen, die Bestandteil der Inputfraktion sind | ||
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| Metalle (z. B. Fe, Mn, Zn, Ni, Co, Li, Ag, Cu, Al) | ||
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| Quecksilber (Hg) | ||
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| Kohlenstoff | ||
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| Kunststoffe | ||
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| Elektrolyte | ||
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| mInput, insgesamt (5) |
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| mOutput, insgesamt (5) |
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Recyclingeffizienz (RE) (6): | mOutput/mInput | Masse- % |
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Anmerkungen: (1) Anlage, in der die Altbatterien und Altakkumulatoren nach der Sammlung und einer eventuellen Sortierung und Vorbereitung auf das Recycling behandelt werden. (2) Beschreibung des vollständigen Batterie-Recyclingverfahrens unabhängig davon, ob es in einer oder mehreren Anlagen durchgeführt wird (mit Beschreibung der einzelnen Recyclingschritte und ihrer Outputfraktionen) (3) Beschreibung der nach der Sammlung und einer eventuellen Sortierung und Vorbereitung auf das Recycling übernommenen Altbatterien und Altakkumulatoren. (4) Feuchtmasse der nach Sammlung und einer eventuellen Sortierung und Vorbereitung auf das Recycling übernommenen Altbatterien und Altakkumulatoren (zur Berechnung der Recyclingeffizienz sind die im Feld „Zusammensetzung des Inputs“ angegebene Masse der abgetrennten Verunreinigungen und der Außengehäuse von Batteriesätzen sowie der Wassergehalt abzuziehen). (5) Datenübernahme aus Anhang VI Punkt 2. (6) Mit der Formel für RE auf Grundlage der in Anhang VI Punkt 2 gemeldeten Daten berechnet. (7) Beispiele für Verunreinigungen sind Kunststoff, Ebonit-Stücke, Gegenstände/Teile aus Eisen, Fasern aus Elektronikschrott und geschmolzenes Aluminium. | |||||
2. Zu den Einzelschritten des Recyclingverfahrens für sonstige Batterien und Akkumulatoren sind folgende Angaben zu machen:
Verfahrensschritt | 1 | ||||
Kalenderjahr | |||||
Anlage (1) | |||||
Name | |||||
Straße | |||||
Stadt | |||||
Land | |||||
Kontaktperson | |||||
Tel. | |||||
Beschreibung des einzelnen Verfahrensschritts | |||||
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Input (Altbatterien oder Fraktionen von Altbatterien) (2) | |||||
Beschreibung des Inputs | Abfallschlüssel nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (fakultativ) | Masse |
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t/a |
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Output | |||||
1. Zwischenfraktionen (3) | |||||
Beschreibung der Fraktion | Abfallschlüssel nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (fakultativ) | Masse (4) | Weitere Behandlung | Empfänger (5) | Weiterer Verfahrensschritt |
t/a | Name | ||||
1_1 | |||||
1_2 | |||||
1_3 | |||||
1_4 | |||||
1_5 | |||||
1_6 | |||||
1_7 | |||||
1_8 | |||||
1_9 | |||||
1_10 | |||||
2. Endgültige Outputfraktionen, als recycelt anrechenbar (6) | |||||
Element oder Verbindung (7) | Fraktion (kein Abfall), die das Element oder die Verbindung enthält | Konzentration des Elements oder der Verbindung in der Fraktion | Aus dem Batterie-Input stammende Masse des Elements oder der Verbindung | Verbleib der Fraktion | |
Masse- % | t/a | ||||
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| mOutput, gesamt |
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Anmerkungen: (1) Anlage, die den einzelnen Verfahrensschritt durchführt. (2) Bei Schritt 1 ist der Input mit dem des gesamten Batterie-Recyclingverfahrens identisch.Für die folgenden Schritte ist der Input gleich den Zwischenfraktionen des vorigen Verfahrensschrittes. (3) Zwischenfraktionen = Fraktionen, die einem oder mehreren Folgeschritten des Recyclingverfahrens zugeführt werden. (4) Ergibt sich aus dem Batterie-Input (Trockenmasse). (5) Anlage, an die die Zwischenfraktion übergeben wird oder – wenn der weitere Verfahrensschritt intern durchgeführt wird – dieselbe wie unter 1. (6) Endgültige anrechenbare Outputfraktionen sind solche, die ohne weitere Behandlung für ihren ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke eingesetzt werden; siehe auch die Beispiele in Anhang I Punkt 5. (7) Elemente und Verbindungen, die Bestandteile des Batterie-Inputs waren (verbrauchte Batterien). Siehe die besonderen Bestimmungen und die Beispiele in Anhang I Punkt 5 | |||||