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Dokument-ID: 982785

Verordnung über tierische Nebenprodukte
Abschnitt 10
Standardformat für Anträge auf bestimmte Genehmigungen im Handel innerhalb der EU
Die Unternehmer reichen bei der zuständigen Behörde des Bestimmungsmitgliedstaats Anträge auf Genehmigung des Versands tierischer Nebenprodukte bzw. Folgeprodukte gemäß Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 in folgendem Format ein:

