Verordnung über tierische Nebenprodukte
Abschnitt 7
Amtliche Kontrollen der Ausbringung bestimmter organischer Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel
Die zuständige Behörde führt Kontrollen entlang der gesamten Herstellungs- und Verwendungskette von organischen Düngemitteln und Bodenverbesserungsmitteln durch, die den Beschränkungen gemäß Anhang II Kapitel II unterliegen.
Bei diesen Kontrollen sind auch die Mischung mit einem in Anhang XI Kapitel II Abschnitt 1 Nummer 2 genannten Bestandteil sowie die Bestände solcher Produkte in landwirtschaftlichen Betrieben und die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und der vorliegenden Verordnung zu führenden Aufzeichnungen zu kontrollieren.