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Dokument-ID: 982781
Verordnung über tierische Nebenprodukte
Abschnitt 6
Amtliche Kontrollen der Verfütterung von Material der Kategorie 1 an wildlebende Tiere und bestimmte Zootiere
Die zuständige Behörde überwacht den Gesundheitszustand der Nutztiere in der Region, in der gemäß Anhang VI Kapitel II Abschnitte 2, 3 und 4 gefüttert wird, und führt eine angemessene TSE-Überwachung einschließlich regelmäßiger Entnahme von Proben und deren Untersuchung auf TSE durch.
Diese Proben müssen Proben von verdächtigen Tieren umfassen sowie solche von älteren Zuchttieren.