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Dokument-ID: 324307
Artikel 17
Abkommen über die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen
Artikel 17
Geltungsdauer und Kündigung
Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es kann mit einer Frist von sechs Monaten von jeder der Vertragsparteien gekündigt werden.