© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1047567

Vorschrift

Basler Übereinkommen

Inhaltsverzeichnis

Artikel 2

idF BGBl. Nr. 229/1993 | Datum des Inkrafttretens 12.04.1993

Die antragstellende Partei notifiziert dem Sekretariat, daß die Parteien sich darauf geeinigt haben, die Streitigkeit nach Artikel 20 Absatz 2 oder 3 des Übereinkommens einem Schiedsverfahren zu unterwerfen, und weist insbesondere auf die Artikel des Übereinkommens hin, deren Auslegung oder Anwendung strittig ist. Das Sekretariat leitet diese Informationen an alle Vertragsparteien des Übereinkommens weiter.