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Neu Dokument-ID: 324284

Vorschrift

Abkommen über die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen

Inhaltsverzeichnis

Artikel 2
Prüfung der Voraussetzungen durch die zuständigen Behörden

idF BGBl. III Nr. 72/2009 | Datum des Inkrafttretens 01.02.2009

Im Notifizierungsverfahren prüfen die zuständigen Behörden am Versandort und am Bestimmungsort, ob die in Artikel 1 genannten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der in den Artikeln 3 bis 9 enthaltenen Erleichterungen erfüllt sind. Im Falle der Erfüllung dieser Voraussetzungen stellen diese Behörden dies in der schriftlichen Zustimmung zur Verbringung fest.