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Neu Dokument-ID: 1175593

Vorschrift

Abfallverbringungsverordnung 2024

Inhaltsverzeichnis

Artikel 21
Veröffentlichung von Informationen über Verbringungen

idF ABl. L 2024/1157 | Datum des Inkrafttretens 20.05.2024

Die Kommission veröffentlicht die Informationen über Notifizierungen von Verbringungen und über Verbringungen, die den allgemeinen Informationspflichten unterliegen, nach Anhang XII auf ihrer Website und aktualisiert sie monatlich. Zu diesem Zweck entnimmt die Kommission die einschlägigen Daten aus dem zentralen System gemäß Artikel 27.