Neu
Dokument-ID: 594635
Artikel 4
VO über die Berechnung der Recyclingeffizienz für Altbatterien und Altakkumulatoren
Artikel 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 11. Juni 2012
Für die Kommission
Der Präsident
José Manuel Barroso