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Neu Dokument-ID: 933489

Vorschrift

Verordnung über tierische Nebenprodukte

Inhaltsverzeichnis

Artikel 8
Anforderungen an Verarbeitungsbetriebe und andere Betriebe

idF ABl. L 54/2011 | Datum des Inkrafttretens 18.03.2011

  1. Unternehmer haben sicherzustellen, dass die ihrer Kontrolle unterstehenden Verarbeitungsbetriebe und anderen Betriebe folgende in Anhang IV Kapitel I festgelegten Anforderungen erfüllen:
    1. die in Abschnitt 1 festgelegten allgemeinen Verarbeitungsbedingungen;
    2. die in Abschnitt 2 festgelegten Anforderungen an die Abwasserbehandlung;
    3. die in Abschnitt 3 festgelegten besonderen Anforderungen an die Verarbeitung von Material der Kategorien 1 und 2;
    4. die in Abschnitt 4 festgelegten besonderen Anforderungen an die Verarbeitung von Material der Kategorie 3.
  2. Die zuständige Behörde erteilt Verarbeitungsbetrieben oder anderen Betrieben nur dann eine Zulassung, wenn sie die in Anhang IV Kapitel I genannten Bedingungen erfüllen.