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Dokument-ID: 893763
10.2.1 Abbruch- und Sanierungsmaßnahmen (Bauherrn/Bauunternehmer)
Der Rückbau besteht aus:
- Ermittlung der vorhandenen Schad- und Störstoffe vor Beginn der Abbruch- und Sanierungsarbeiten (Schad- und Störstofferkundung)
- Entfernung der ermittelten Schad- und Störstoffe vor dem (maschinellen) Abbruch oder der Sanierung
- Ordnungsgemäße und getrennte Entsorgung der entfernten Schad- und Störstoffe
- (maschineller) Abbruch oder Sanierung des schad- und störstoffentfrachteten Gebäudes und Trennung der Hauptbestandteile entweder vor Ort oder (nachweislich) in einer nachgeschalteten Behandlungsanlage