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Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.1 Rechtliche Regelungen im AWG 2002

Abfallwirtschaftskonzept

Ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) ist eine Beschreibung der beim Betrieb einer Anlage zu erwartenden Abfälle und eine Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, zur Vorbereitung zur Wiederverwendung, zum Recycling, zur sonstigen Verwertung und zur Beseitigung der von dieser Anlage erzeugten Abfälle (vgl § 39 Abs 1 Z 8 AWG 2002).

Das AWK hat nach § 10 Abs 3 AWG 2002 Folgendes zu enthalten:

  • Angaben über die Branche und den Zweck der Anlage
  • Eine Auflistung sämtlicher Anlagenteile
  • Eine verfahrensbezogene Darstellung des Betriebs
  • Eine abfallrelevante Darstellung des Betriebs
  • Organisatorische Vorkehrungen zur Einhaltung abfallwirtschaftlicher Rechtsvorschriften und
  • Eine Abschätzung der zukünftigen Entwicklung

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