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Neu Dokument-ID: 469509

Erich Rosenbach - FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

5 Dokumentationspflichten bei (gewerbsmäßiger) Beförderung von Abfällen

Wer gewerbsmäßig nicht gefährliche Abfälle befördert, hat bei der Beförderung ein Dokument mit folgenden Angaben mitzuführen:

  • Übergeber der Abfälle
  • Übernehmer der Abfälle
  • Masse der beförderten Abfälle in Kilogramm
  • Beschreibung der Abfälle

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