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Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Durchfuhr von zur Beseitigung bestimmten Abfällen

Beschränkungen und Verbote

Die Durchfuhr von zur Beseitigung bestimmten Abfällen durch EU-Mitgliedstaaten von und nach Drittstaaten ist grundsätzlich verboten.

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