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Dokument-ID: 758954
10.1.1 Bedeutung und Management von Bescheiden
Der Bescheid im Allgemeinen
Generell ist ein Bescheid ein Verwaltungsakt, der eine Entscheidung einer Behörde an einen bestimmten Adressaten richtet.
Er stellt also eine individuelle Rechtsnorm dar, welche im Gegensatz zu einem Gesetz oder einer Verordnung nicht für jeden gleich gilt.