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Peter Gratzl | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.1.1 Bedeutung und Management von Bescheiden

Der Bescheid im Allgemeinen

Generell ist ein Bescheid ein Verwaltungsakt, der eine Entscheidung einer Behörde an einen bestimmten Adressaten richtet.

Er stellt also eine individuelle Rechtsnorm dar, welche im Gegensatz zu einem Gesetz oder einer Verordnung nicht für jeden gleich gilt.

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