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Neu Dokument-ID: 553096

FORUM Media (red) - Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.3 Konformitätserklärung für Bruchglas

Verpflichtung zur Ausstellung einer Konformitätserklärung

Der Erzeuger oder der Einführer muss für jede Bruchglassendung, die dem Verwertungsverfahren gem Art 3 der Verordnung zugeführt wurde und somit nicht mehr als Abfall anzusehen ist, eine Konformitätserklärung nach dem Muster in Anhang II ausstellen.

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