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Neu Dokument-ID: 1175455

Vorschrift

Abfallverbringungsverordnung 2024

Inhaltsverzeichnis

TITEL I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1
Gegenstand

idF ABl. L 2024/1157 | Datum des Inkrafttretens 20.05.2024

Mit dieser Verordnung werden Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit sowie zur Förderung der Klimaneutralität und der Verwirklichung einer Kreislaufwirtschaft und der Schadstofffreiheit festgelegt, indem die nachteiligen Auswirkungen, die sich aus Verbringungen von Abfällen und der Behandlung der Abfälle am Bestimmungsort ergeben können, verhindert oder verringert werden. In ihr werden Verfahren und Kontrollregelungen für Verbringungen von Abfällen festgelegt, die von dem Ursprung, dem Bestimmungsort und Transportweg der Verbringung, der Art der Abfälle und der Art der am Bestimmungsort anzuwendenden Behandlung der Abfälle abhängen.