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Dokument-ID: 1086338
15.12 Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip
Auch bei der Festlegung von Maßnahmen auf betrieblicher Ebene ist grundsätzlich der § 7 des ASchG (Grundsätze der Gefahrenverhütung) bzw das so genannte STOP-Prinzip anzuwenden. Das heißt, bei der Reihenfolge der Maßnahmen ist in der folgenden Rangfolge vorzugehen: