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Dokument-ID: 1086331
15.5 Verhinderung der (weiteren) Ausbreitung
Besteht bei Mitarbeitern der Verdacht auf eine COVID-19-Infektion, sind diese als unmittelbare Maßnahme zu isolieren und ist unter der Telefonnummer 1450 mit der Gesundheitsbehörde telefonischer Kontakt aufzunehmen.