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Walter Mika | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.6.2 § 4 Abs 3 EStG

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Bei der Gewinnermittlung gem § 4 Abs 3 EStG darf der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben als Gewinn angesetzt werden. Den kleinen Gewerbetreibenden, Land- und Forstwirten, Freiberuflern etc, bei denen das Unternehmensrecht keine Notwendigkeit zur doppelten Buchführung und zur Erstellung einer Bilanz sieht, soll auch aus steuerlicher Sicht keine doppelte Buchführung zugemutet werden.

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