Neu
Dokument-ID: 1014030
1.2.1 Grundsätzliches zu Geschäftsführung und Vertretung bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Wie bereits in den obigen Teilen des vorliegenden Werkes ausführlich dargelegt, handelt es sich bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts um eine Personenvereinigung, welcher keinerlei Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein (keinerlei Rechtsfähigkeit) zukommt, und zwar