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Dokument-ID: 512901
1.4.4 Resümee betreffend die grundsätzliche Eignung der Gesellschaftsformen
Betrachtet man den haftungsrechtlichen und den kapitalrechtlichen Aspekt als die grundlegenden Gesichtspunkte bei der Wahl der Gesellschaftsform für eine Familiengesellschaft, dann erlauben die bisherigen Ausführungen bereits eine gewisse „Siebung“ der Rechtsformen: