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Dokument-ID: 866415
5.4 Unfreiwilliges Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft
Bereits die gesetzlichen Leitmodelle des Personengesellschaftenrechts sehen die Möglichkeit eines unfreiwilligen – nämlich von den übrigen Gesellschaftern erzwungenen – Ausscheidens eines Gesellschafters aus der Gesellschaft vor. Die einschlägigen gesetzlichen Regelungen sind von dem Bestreben getragen, einen gerechtfertigten und billigen Ausgleich zu finden zwischen