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Dokument-ID: 386149
6.2.1 Umsatzsteuer während der Gründung einer Gesellschaft
Die Gründung einer Gesellschaft bewirkt einen Leistungsaustausch. Der Leistungsaustausch besteht einerseits in der Leistung von Einlagen (seitens des Gesellschafters) und andererseits in der Gewährung von Anteilsrechten (seitens der Gesellschaft).