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Dokument-ID: 620866
3.7 Firmenähnliche Bezeichnungen
Wie einleitend dargelegt, ist die Firma im Sinne des UGB ein klar definiertes, bestimmten Bildungsvorschriften unterliegendes und nur für bestimmte Personen bzw Gesellschaften (nämlich die rechts- und damit eintragungsfähigen) zulässiges Bezeichnungsinstrument, dessen Schöpfung respektive Änderung einem gewissen Formalismus (Anmeldung zur Eintragung in das Firmenbuch) unterliegt.