Neu
Dokument-ID: 535125
9.1 Errichtende Umwandlung
Bei der errichtenden Umwandlung wird das Vermögen einer Kapitalgesellschaft unter Ausschluss der Liquidation im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine im Zuge der Umwandlung neu gegründete OG oder KG übertragen.