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Dokument-ID: 512751
1.3.5 Anforderungen betreffend die operative Tätigkeit eines Familienmitgliedes
Da es zu den klassischen Elementen der Familiengesellschaft gehört, dass zumindest ein Familienmitglied nicht bloß in der Gesellschafterversammlung seine Stimme abgibt, sondern in der Gesellschaft operativ tätig ist, muss der Vertragsverfasser Erwägungen betreffend gestalterische Maßnahmen anstellen, die eine derartige Tätigkeit ermöglichen bzw fördern; hier kommen etwa die nachstehenden Regelungen infrage.