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Neu Dokument-ID: 1009325

Georg Prchlik - Karin Zahiragic - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.10.3 Das Recht der betroffenen Person auf Berichtigung von Daten

Die betroffene Person hat gem Art 16 DSGVO das Recht, vom Verantwortlichen unverzüglich die Beri chtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person weiters das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen. Der Verantwortliche ist verpflichtet, allen Empfängern, denen personenbezogenen Daten offengelegt wurden, jede Berichtigung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Der Verantwortliche unterrichtet die betroffene Person über diese Empfänger, wenn die betroffene Person dies verlangt.

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