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Dokument-ID: 595600
6.8.12 Vertretung der GmbH & Co KG
Anders als bei der Geschäftsführung geht es bei der Vertretung um die Frage, welche das Außenverhältnis der Gesellschaft betrifft, nämlich darum, wer gegenüber Dritten namens der Gesellschaft rechtsgeschäftlich handeln und durch seine Handlungen (insbesondere durch von ihm abgegebene Willenserklärungen, etwa Kaufanbote) die Gesellschaft selbst berechtigen bzw verpflichten kann.