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Georg Prchlik - FORUM Media (red) - Beate Weisser | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.3 Vornahme einer Firmenbuchanmeldung

Zur Führung des Firmenbuches (und somit auch für die Entgegennahme der Anmeldung) sind die Gerichtshöfe erster Instanz (Landesgerichte) in Handelssachen (in Wien das Handelsgericht) zuständig.

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