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Georg Prchlik - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2 Die EuGVVO neu: Anwendungsbereich

Territorialer Anwendungsbereich

Die EuGVVO neu gilt – vereinfacht ausgedrückt – im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (vgl Art 288 AEUV). Die EuGVVO (neu) trat am 10.01.2015 in Kraft. Eine der bedeutendsten Neuerungen hierbei war die Abschaffung des „Exequaturverfahrens“.

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