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Georg Prchlik - Beate Weisser | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.1 Natur von Angebot und Annahme als Willenserklärung

Eine Willenserklärung (gleichgültig, ob Angebot oder Annahmeerklärung) ist die Äußerung eines Willens, der auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist (= Rechtsfolgewille).

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