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Dokument-ID: 391020
1.2.4 Rechtsanwälte
Die Rechtsanwaltskammer hat von der Ausnahmebestimmung hinsichtlich Kranken- und Pensionsversicherung Gebrauch gemacht. Rechtsanwälte unterliegen weiterhin nicht der Unfallversicherung. In der Pensionsversicherung besteht neben der Kammervorsorge keine Pflichtversicherung.