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Dokument-ID: 831076
2.1.4 Freiwillige Beitragserhöhung
Die Beiträge für die Kranken- und Pensionsversicherung werden in der Regel vorläufig auf Basis der Einkünfte des drittvorangegangenen Jahres festgesetzt. Wenn für das laufende Jahr jedoch weitaus höhere Einkünfte erwartet werden, kann eine freiwillige Erhöhung der vorläufigen Beiträge beantragt werden.