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Dokument-ID: 659375
4.3 Krankenversicherung
Mehrfachversicherung liegt vor, wenn aufgrund von unterschiedlichen Erwerbstätigkeiten oder Geldleistungen (Pensionen, Renten usw) zwei oder mehrere Krankenversicherungen für die medizinische Leistungserbringung zuständig sind. In Betracht kommen die Krankenversicherungen nach