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Walter Mika - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.5.4 Falsche Verbuchung der Daten

Stellt sich bei einer Abfrage des Finanzamtskontos heraus, dass Abgaben unter einem falschen Symbol gebucht wurden (zB eine Buchung mit der Kennzeichnung U für Umsatzsteuer beinhaltet laut Aufzeichnungen des Unternehmens auch DB und DZ), bedarf es eines formlosen Schreibens an das zuständige Finanzamt, in dem um Berichtigung der Buchungen ersucht wird. Dazu ist eine genaue Angabe des zu berichtigenden Betrags und Zuweisung auf das entsprechende Steuersymbol erforderlich.

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